Neue Bodenrichtwertliste für den Landkreis Pfaffenhofen a.d. llm 
(Stand 01.01.2026)

Der Gutachterausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a. d. llm hat die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis zum 01.01.2026 neu ermittelt und diese nun in der Bodenrichtwertliste veröffentlicht.

Die Bodenrichtwertliste liegt gem. § 12 Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 5.04.2005 (GVBI 2005, S.88), in der Änderung vom 30.09.2014, in der Zeit vom
                                         30.06.2026 bis 28.07.2026
beim Markt Manching, Rathaus, lngolstädter Str. 2, 85077 Manching, Raum 201 (2. OG) zur Einsicht aus.

Für die Einsichtnahme ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Bei der Einsichtnahme sind Abschriften einzelner Bodenrichtwerte zulässig; Kopien oder Fotos hingegen nicht.

Die Herausnahme von Daten erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwertauskunft.

Die Bodenrichtwerte sind auch kostenfrei im BayernAtlas (https://atlas.bavern.de) einzusehen. Hierbei unter ,,Themen" den Punkt ,,Planen und Bauen" auswählen und „Bodenrichtwerte“ anklicken. Durch zoomen oder Eingabe der Gemeinde in der Suchleiste ggf. zusammen mit dem Straßennamen kann das gewünschte Grundstück ausgewählt werden. Durch Anklicken des Grundstücks erscheinen in der linken Spalte weitere grundstücksrelevante Informationen.

Telefonische Hilfestellung geben Frau Raffalt Tel. 08459 85-79 oder Frau Krammer Tel. 08459 85-39.

Auskünfte aus der Bodenrichtwertliste sind kostenpflichtige Amtshandlungen. Nach der einmonatigen und kostenfreien Einsichtnahme bei den Gemeinden, ist ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses berechtigt und verpflichtet Auskünfte zu erteilen.

Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt ausschließlich der Gutachterausschuss am Landratsamt Pfaffenhofen unter Tel. 08441 27-177 oder gutachterausschuss@landratsamt-paf.de.