Neue Parkregelung sorgt für mehr verfügbare Stellplätze

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Der Markt Manching hat auf zahlreichen öffentlichen Parkflächen im Gemeindegebiet die Beschilderung ergänzt. Unter den bestehenden Parkplatzschildern wurden Zusatzschilder mit einer Parkscheibe und der jeweils zulässigen Höchstparkdauer angebracht.

Hintergrund ist, dass in den vergangenen Monaten immer wieder Fahrzeuge über mehrere Tage oder sogar Wochen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt wurden. Teilweise handelte es sich dabei auch um Fahrzeuge ohne amtliche Kennzeichen. Dadurch standen die Stellplätze ihrer eigentlichen Nutzung häufig nicht mehr zur Verfügung.

Zwar war auf vielen Parkplätzen bereits eine Höchstparkdauer festgelegt, jedoch fehlte bislang der nach der Straßenverkehrsordnung erforderliche Hinweis auf die Nutzung einer Parkscheibe. Dadurch konnte die Einhaltung der zulässigen Parkdauer in der Praxis nicht wirksam überwacht und bei Verstößen auch nicht geahndet werden.

Mit der ergänzten Beschilderung ist nun eine rechtssichere Kontrolle der Parkdauer möglich. Ziel der Maßnahme ist es, dass die öffentlichen Parkplätze ihrem eigentlichen Zweck dienen und allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Beispielsweise wurden am Parkplatz am Niederstimmer Weiher sowie am Friedhof in Oberstimm Zusatzschilder mit einer Parkscheibenregelung angebracht. So soll sichergestellt werden, dass die Stellplätze den Erholungssuchenden beziehungsweise den Friedhofsbesucherinnen und -besuchern zur Verfügung stehen und nicht dauerhaft von abgestellten Fahrzeugen belegt werden.

Der Markt Manching bittet deshalb alle Verkehrsteilnehmer/-innen, die jeweils ausgeschilderte Höchstparkdauer einzuhalten und beim Parken die Parkscheibe gut sichtbar auszulegen. So können die vorhandenen Stellplätze fair genutzt werden und bleiben für alle verfügbar.

Stand: 11.07.2026