Goldschatz-Verfahren: Bundesgerichtshof bestätigt verhängte Strafen vollumfänglich
Markt Manching (FoM)Pressemitteilung des Landgerichts Ingolstadt:
Im sogenannten Goldschatz-Verfahren (1 KLs 34 Js 3277/23) wurden mit Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 18.08.2026 die durch Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 29.07.2025 verhängten Strafen vollumfänglich bestätigt.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt hatte die vier Angeklagten unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 4 Jahren und 9 Monaten sowie 11 Jahren verurteilt. Gegenstand des Verfahrens war neben zahlreichen Einbrüchen in Ladenlokale insbesondere der nächtliche Einbruch in das Kelten-Römer-Museum in Manching am 22. November 2022. Dabei wurden 483 keltische Goldmünzen aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. sowie drei weitere Münzen entwendet. Hinsichtlich der Tat in Manching war einer der Angeklagten freigesprochen worden, da die Kammer nicht von dessen Schuld überzeugt war.
Stand: 16.09.2026
