Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht
Das Wahlamt des Marktes Manching bittet die Manchinger Bürgerschaft um Unterstützung zur Übernahme des Ehrenamtes als Wahlhelferin/Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 am Sonntag, 08.03.2026. In Falle einer Stichwahl (i.d.R. 14 Tage nach der Hauptwahl) werden regulär die gleichen Wahlhelfer eingesetzt.
Alle Wahlhelfer sind während ihrer Tätigkeit gesetzlich unfallversichert und erhalten ein Erfrischungsgeld, dessen Höhe noch festgelegt wird. Für den Einsatz bei einer möglichen Stichwahl wird ebenfalls ein Erfrischungsgeld gezahlt. Diese Entschädigung wird den Wahlhelferinnen/Wahlhelfern am Wahltag in bar ausbezahlt.
Rechtzeitig vor dem Wahltag werden entsprechende Schulungen zur Unterrichtung der Wahlhelfer durch das Wahlamt durchgeführt. Hierüber werden Sie bei einer Berufung als Wahlhelfer gesondert informiert.
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sollen für die geleisteten Dienste am Sonntag einen entsprechenden Freizeitausgleich von ihrem Arbeitgeber erhalten (rechtsverbindliche Auskünfte erteilt die jeweilige Personalabteilung des Arbeitgebers). Das Amt eines Wahlhelfers kann von allen stimmberechtigten Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgeübt werden.
Freiwillige Wahlhelferinnen/Wahlhelfer werden gebeten, sich per E-Mail bei: Wahlen@manching.de oder auch gerne telefonisch im Rathaus zu melden, Ordnungsamt, Fr. Claudia Andreas, Tel. 08459/85-55.
Bitte geben Sie auch hierzu folgende Daten an: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Mobil-Nr., Ihre gewünschte Funktion (falls bekannt) und Ihr bevorzugtes Wahlgebiet in Manching. Gerne können Sie auch angeben, ob wir Sie auch für zukünftige Wahlen vormerken dürfen.
Ende Dezember 2025 / Anfang Januar 2026 erhalten die jeweiligen Wahlhelfer ihre offizielle Einberufung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Fr. Andreas, Tel. 08459/85-55 oder an Herrn Spiegl Tel. 08459/85-46.
Stand: Oktober 2025