Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

 

Schöffenwahl

Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden beim Amtsgericht Pfaffenhofen a. d. Ilm Schöffen aus den Gemeinden gesucht.

 

Schöffen sind Richter wie die Berufsrichter auch. Sie wirken an dem Urteil sowie an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung mit. Sie haben das Recht, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen. Die Schöffen haben zur Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Die Schöffen sind zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen verpflichtet.

 

Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie unter www.schoeffenwahl.de oder zum Download hier die Ausführlichen Informationen zum Ehrenamt eines Schöffen und das Formular für Ihre Bewerbung.


Eine Bewerbung für das Ehrenamt eines Schöffen ist bis spätestens 15.04.2023 beim Wahlamt der Gemeinde einzureichen. Bewerbungsunterlagen und Informationen sind auch gerne persönlich im Wahlamt des Rathauses Manching, Zi.Nr. 007, EG, erhältlich.

 

 

Jugendschöffenwahl

Der Jugendhilfeausschuss im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung, beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm bittet die Kommunen des Landkreises um Mitwirkung bei der Kandidatensuche nach Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2024 bis 2028 für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts in Pfaffenhofen a.d. Ilm.

 

Schöffen sind Richter wie die Berufsrichter auch. Sie wirken an dem Urteil sowie an allen anderen Entscheidungen über das Verfahren im Laufe einer Hauptverhandlung mit. Sie haben das Recht, Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen. Die Schöffen haben zur Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Die Schöffen sind zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen verpflichtet.

 

Bewerben kann sich jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Weiterhin soll man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

 

Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie unter www.schoeffenwahl.de oder zum Download als PDF-Datei hier die Ausführlichen Informationen zum Ehrenamt eines Schöffen und das Formular für Ihre Bewerbung.

 

Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 20.03.2023 an das Wahlamt „Schöffenwahl“, Markt Manching, Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching.

Bewerbungsbögen und Informationen erhalten Sie auch gerne persönlich im Wahlamt des Rathauses Manching, Zi.Nr. 007, EG.

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