1. Befüllung
Die Befüllung eines Swimmingpools oder (Schwimm-)Teichs erfolgt in den meisten Fällen mit Trinkwasser. Bei größeren Mengen kann ein Standrohr, bzw. Wasserzähler für Oberflurhydranten beim Wasserwerk (siehe Formblatt) beantragt und abgeholt werden. Durch die Anbringung des Standrohrs/Wasserzählers wird die abgenommene Menge gemessen und kann vom Wassermeister berechnet werden.
Eine Abnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler und anschließender Verrechnung gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden.
Bei späterer Entleerung des Pools wird die Abwassergebühr nach der Eingeleiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Kanal-/ Abwassergebühr entspricht demnach der Wassermenge die bei Befüllung des Pools durch das Standrohr gemessen wurde.
Ebenso ist es jedoch möglich, den Pool mit Brunnenwasser zu befüllen. Hierbei wird die Wassermenge für die Berechnung der Abwassergebühren nach dem Volumen des Pools bemessen. Die Volumenmenge ist für die Berechnung dem Markt Manching (Hr. Ambach, Tel.: 08459 85-33, E-Mail: karsten.ambach@manching.de / Fr. Bachschneider, Tel.: 08459 85-49, E-Mail: sabrina.bachschneider@manching.de) zu melden.
2. Entleerung
Die Versickerung von Poolwasser (ausgenommene natürliche Systeme (u.a. Teichanlagen) in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, dass bei Einleitung in den Untergrund das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflusst. Dies kann als Gewässerverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuch geahndet werden.
Poolwasser darf also nicht versickert werden, sondern muss in den Kanal geleitet werden. Bei einer Befüllung mit Trinkwasser, wird durch das Formblatt automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und in Rechnung gestellt.
Ist der Pool mit Brunnenwasser gefüllt worden muss die Ableitung des Abwassers bei der Finanzverwaltung des Marktes Manching (Hr. Ambach / Fr. Bachschneider) gemeldet werden und wird von dort in Rechnung gestellt.
3. Der zeitliche Verlauf in der Praxis:
- Ausfüllen eines schriftlicher Antrags (siehe Formblatt)
Die Abgabe des Antrags und die Abholung des Standrohrs, erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwerk (E-Mail: patrick.vogel@manching.de; Tel: 0172 8927799) Zuleitungsmöglichkeiten (wie z.B. C - Schlauch) müssen selbstständig besorgt werden. - Die abgegebene Wassermenge wird durch den eingebauten Zähler automatisch bemessen. Nach Rückgabe des Standrohrs wird der Verbrauch und die Abwassergebühr berechnet und in Rechnung gestellt.
- Derzeitige Kosten pro m³-Volumen:
Wassergebühr 1,12 €/m³ (netto) / Kanalgebühr 1,08 €/m³ / Grundgebühr 40,00 € pro Jahr (tagegenaue Abrechnung) (netto)
Hier finden sie das Formblatt zum Antrag auf Poolbefüllung und eine Bedienungsanleitung zum Standrohr
Der Wassermeister des Markt Manching, Herrn Vogel (E-Mail: patrick.vogel@manching.de; Tel: 0172 8927799) hilft Ihnen aber bei Fragen auch gerne weiter.