Satzungen regeln vor allem die Vorgaben für die Benutzung des Eigentums und der öffentlichen Einrichtungen des Marktes Manching.
Die Gebühren für die Benutzung oder den Anschluss an die Einrichtungen ergeben sich aus einer speziellen Gebührensatzung.
Verordnungen beruhen auf einer gesetzlichen Ermächtigung und ergänzen das Gesetz entsprechend den örtlichen Besonderheiten.
Die Satzungen und Verordnungen des Marktes Manching werden vom Marktgemeinderat beschlossen.
Der Markt Manching übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Texte.
Im Zweifelsfall gilt die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung einer Rechtsvorschrift.