Seit kurzem bietet auch der Markt Manching die Nutzung des Bürgerservice-Portals an.
Damit können Sie rund um die Uhr die verschiedene Dienste online nutzen.
In Verbindung mit Ihrer Bayern-ID sparen Sie sich auch die Eingabe der persönlichen Daten.
Meldebescheinigung |
Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung |
Ausweis-Statusabfrage |
Lassen Sie sich per Email über die Fertigstellung Ihres beantragten Ausweisdokumentes informieren |
Übermittlungssperren |
Sie möchten nicht, dass Ihre Daten an z.B. Parteien weitergegeben werden? |
Führungszeugnis |
Sie benötigen ein Führungszeugnis und sind verhindert, dieses persönlich zu beantragen? |
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und sind verhindert, diese persönlich zu beantragen? |
Gewerbemeldung |
Sie wollen Ihre Gewerbemeldung online erfassen? |
Weitere Dienste finden Sie direkt im Bürgerservice-Portal. |
Downloads (PDF-Datei): |
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Anmeldung bei der Meldebehörde |
Antrag auf Anmeldung bei der Gemeinde |
Antrag auf Gaststättenrechtliche Erlaubnis (Schankerlaubnis) |
Antrag auf eine Genehmigung für den vorübergehenden Verkauf von Speisen und Getränken aus einem besonderen Anlass (z.B. Vereinsfest, Jubiläumsfeier) |
Antrag eines Negativzeugnisses
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Gem. Art. 37 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz kann ein Negativzeugnis beantragt werden, wenn es sich bei Ihrem Hund nicht um einen erlaubnispflichtigen Kampfhund handelt |
SEPA-Lastschriftmandat |
Damit wir von Ihrem Konto Abbuchungen vornehmen können, benötigen wir von Ihnen eine ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschrift |
Wohnungsgeberbescheinigung |
Ab dem 01.11.2015 muss vom Wohnungseigentümer die Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt werden |
Gastschulantrag
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Sie wollen Ihr Kind in einem anderen Schulbezirk anmelden? |
Anträge für INVG Schülerkarten:
Die Anträge für die INVG Schülerkarten (für Schüler und Azubis) für das Schuljahr 2021/2022 können
als PDF-Formular an dieser Stelle heruntergeladen werden.
- für Schüler (nicht Berufschüler), die keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben kostet die
INVG Jahreskarte 105,- € (2 Zonen).
- für Azubis (Berufschüler), die keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben kostet die
INVG Jahreskarte 200,- € (2 Zonen).