Seit dem 01.01.2021 haben Kinderreisepässe eine Gültigkeit von einem Jahr. Dies wird damit begründet, dass sich die Gesichtszüge im kindlichen Alter schnell verändern und somit das Lichtbild mit dem tatsächlichen Aussehen nicht mehr übereinstimmt und dies bei Kontrollen zu massiven Problemen führen kann (Verwehrung der Einreise).
Die Erstellung eines Kinderreisepasses kostet 13 € (ohne Lichtbild = o. L.). Sofern innerhalb des Jahres das Lichtbild aktualisiert wird, kostet diese Aktualisierung 6 € (o. L.) und der Kinderreisepass ist wieder ein Jahr gültig.
Wird nach Ablauf des Jahres ein Kinderreisepass beantragt, muss ein Neuer, zum Preis von 13 € (o. L.) ausgestellt werden.
Kinderreisepässe werden nur bis zum Alter von 12 Jahren ausgestellt.
Da die jährliche Ausstellung von Kinderreisepässen aber ein enormer Aufwand für die Verwaltung, sowie der Eltern, darstellt, möchten wir Sie hiermit über die Möglichkeit informieren, statt einem einjährig-gültigem Kinderreisepass, einen Personalausweis ausstellen zu lassen.
Dieser hat eine Gültigkeit von 6 Jahren, sofern sich das Lichtbild nicht massiv zum tatsächlichen Aussehen verändert.
Die Kosten eines solchen belaufen sich auf 22,80 € (o. L.). Allerdings sparen Sie sich das jährliche Erscheinen im Rathaus, sowie die Passfotos.
Zudem ist ein Personalausweis im Vergleich zum Kinderreisepass ein sicheres Identitätsdokument, welches Sie für Reisen innerhalb der EU verwenden können. Ein Personalausweis kann bereits theoretisch ab dem ersten Lebensjahr ausgestellt werden (hier macht dies aber keinen Sinn).
Bei geplanten weltweiten Reisen wird die Beantragung eines regulären Reisepasses empfohlen. Dieser hat, wie der Personalausweis auch, eine Gültigkeit von 6 Jahren, sofern sich das Lichtbild nicht zu sehr zum tatsächlichen Aussehen ändert und kostet für Personen unter 24 Jahren 37,50 €. Dieses Dokument übertrifft dabei die europäischen Standards für Dokumentensicherheit und ist als sicheres Ausweisdokument für einige Nicht-EU Länder von Nöten (bspw. USA).
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung, welches Dokument Sie für ihr Kind beantragen bei ihnen als Sorgeberechtigte liegt.
Ein Personalausweis oder Reisepass, welche normalerweise eine Gültigkeit von 6 Jahren aufweisen, können durch die Veränderung der Gesichtszüge eine geringere Gültigkeit besitzen und bspw. auch nur 1 Jahr gültig sein. Dies Schreiben gilt zu ihrer Information und beinhaltet dabei keine Handlungsempfehlung.
Bei der Beantragung aller drei genannten Dokumente werden folgende Unterlagen benötigt: aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr), Unterschrift beider Sorgeberechtigten mit deren Personalausweisen, sowie das Kind selbst.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zu[1]ständige Einwohnermeldeamt (Passamt).