Folgende Steuersätze sind in Manching fällig:
Grundsteuer A | Hebesatz: 275% |
Grundsteuer B | Hebesatz: 275% |
Gewerbesteuer |
Hebesatz: 325% |
Hundesteuer (Jahressteuersatz)
pro Hund: | 25,00 € |
pro Jagdhund: | 12,50 € |
pro Kampfhund: | 500,00 € |
Unter die Jagdhundermäßigung von 50 % fallen die Hunde, die in Einöden, Weilern oder von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins, welche den Hund ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes haben, gehalten werden.
Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt ist.
Als Weiler gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohgebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.