Seit 25.01.2021 gilt für Besuche im Rathaus sowie in den Außenstellen der Verwaltung wie auch Kindertageseinrichtungen eine FFP2-Maskenpflicht.
Auch auf den Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen im Landkreis Pfaffenhofen gilt ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass analog zur Regelung im Einzelhandel für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin die Bisherige und keine FFP2-Maskenpflicht gilt. Das hat den Hintergrund, dass FFP2-Masken nur 75 bis 90 Minuten getragen werden sollen und dann eine 30-minütige Masken-Pause erfolgen sollte. Besucher bzw. Kunden tragen die FFP2-Maske meist nicht länger als 30 Minuten.
Zudem sind die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregelungen weiterhin zu beachten und einzuhalten.
Bei FFP2-Masken ist zu beachten, dass diese unbedingt das CE-Symbol und die dazugehörige vierstellige Nummer zeigen. In Europa werden die Masken nach der EN 149 geprüft. Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist laut Robert Koch Institut nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend getragen wird.
Lesen Sie hier, welche Masken im Rahmen der FFP2-Maskenpflicht zugelassen sind...
Masken für Bedürftige
Die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für Bedürftige zur Verfügung gestellten FFP2-Masken werden aktuell vom Landratsamt verschickt.