Europawahl 2024

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Quelle: Europäisches Parlament

2. Paarbrücke: Innenministerium stimmt der Zusammenlegung des Bürgerentscheid-Termins mit Europawahl zu

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat zugestimmt, dass der Bürgerent-scheid „Wege verkürzen, Verbindungen schaffen, Sicherheit erhöhen - Ja zur 2. Paarbrücke“ am Tag der Europawahl, 9. Juni 2024, durchgeführt wird.

Beantragung Briefwahlunterlagen für die Europawahl und den Bürgerentscheid „Ja zur 2. Paarbrücke“

Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab 08. Mai 2024, 00:00 Uhr freigeschaltet – sie endet am 29. Mai 2024 um 18:00 Uhr.

Wahlhelfer für die Europawahl 2024 gesucht

Der Markt Manching bittet die Manchinger Bürger um Unterstützung bei der Europawahl 2024 am Sonntag, 9. Juni 2024.