Alle Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, dass die Hundesteuer für 2010 am 02. Januar 2010 zur Zahlung fällig ist. Die Höhe der Steuerschuld entnehmen Sie bitte aus der Ziffer 2 des Hundesteuerbescheides. Es ergeht deshalb die Aufforderung, die Hundesteuer bis zum vorgenannten Fälligkeits
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